Unsere Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Mehr Chancen für hochbegabte Kinder und Jugendliche Münster e.V.“ Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Sitz des Vereins ist Münster.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen in Münster und Umgebung. (Abschnitt A Nr. 4, Förderung von Bildung und Erziehung). Dazu werden schulisch und außerschulisch für Kinder, jugendliche und Erwachsene Vorträge, Kurse, Fortbildungen und alle sonstigen zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchgeführt. Hierzu gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung außerschulischer Foren.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2002.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung an ein Vorstandsmitglied
c) bei Beitragsrückstand von mehr als 1 Jahr
d) durch Ausschluss aus dem Verein.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer sowie dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des aus-geschiedenen Vorstandsmitgliedes.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung der Ladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung einberufen; dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen.
Der Vorstand hat darüber hinaus unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 30% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks oder der Gründe fordern.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Jahr.
Über die Änderung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Verein EscaMentis e.V., Münster, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung hochbegabter Kinder, also für gemeinnützige Zwecke, zu verwenden hat. Sollte der Verein EscaMentis e.V. bis dahin nicht mehr bestehen, fällt das Vermögen an die Stadt Münster, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung hochbegabter Kinder zu verwenden hat.
Verabschiedet am 4. Dezember 2002,
geändert am 7. April 2003,
geändert am 18. Januar 2007
Eingetragen beim Amtsgericht Münster am 9. Mai 2003